DGUV- Vorschrift 3 ehemals BGV-A3 Prüfungen

Seit dem 01.05.2014 ist durch die Fusion der Berufsgenossenschaften und den öffentlichen Unfallverhütungsträgern eine Umbennenung der BGV Prüfungen erfolgt. Das Regelwerk wurde überarbeitet und neu aufgesetzt. Dies beinhaltet neue Regeln der Prüfung und die Durchführung. Neben der Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel ist eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und BetrsSichV Pflicht.

Prüfung elektrischer Betriebsmittel, ob ortsveränderlich oder auch fest sind für den Arbeitgeber Pflicht und können im Schadensfall strafrechtlich verfolgt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung, wie auch die Prüfungsdurchführung sollte von Fachleuten durchgeführt werden. Beides benötigt auch eine lückenlose und nach verfolgbare Dokumentation. Dies bieten wir unseren Kunden ebenso, wie eine eingehende Beratung und Angebotserstellung vor der eigentlichen Prüfungsdurchführung.